- Allgemeine Bestimmungen
- Wir liefern und leisten ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen, die auch für
zukünftige Geschäftsverbindungen gelten, selbst wenn es im Einzelfall eines besonderen
Hinweises auf unsere Bedingungen ermangelt.
- Abweichende Bedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Spätestens
durch Entgegennahme der Ware und/oder Annahme der Leistung erklärt sich der Käufer mit
diesen Bedingungen einverstanden, auch wenn er vorher ausdrücklich widersprochen hat.
- Mündliche Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Angebot, Bestellungsannahme und Rücktritt
- Bis zur Annahme der Bestellung sind unsere Angebote freibleibend, Zwischenverkauf ist
vorbehalten.
- Die Verwendung von Normen in Prospekten, Angeboten oder Vertragsunterlagen dient
lediglich der Warenbeschreibung und nicht der Zusicherung von Eigenschaften. Die
Herstellerangaben sind nur verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird.
- Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des Käufers, so gelten die
Abweichungen durch den Käufer als genehmigt, wenn nicht innerhalb 8 Tagen nach
Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen wurde.
- Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen oder unserer
vorherigen Zustimmung möglich. Im letzteren Falle haben wir das Recht, vom
Nettoauftragswert 10 % als Verwaltungsaufwands-Pauschale zu berechnen.
- Preise
- Die Preise sind freibleibend, es wird jeweils der am Tage der Auslieferung gültige Preis
berechnet, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Preise verstehen sich ab Lager Dachau in Euro. Für die Lieferung wird eine Porto- und
Verpackungspauschale berechnet. Wird vom Käufer eine besondere Form der Lieferung
gewünscht, so werden die tatsächlichen Kosten berechnet und/oder der Versand unfrei
vorgenommen.
- Vom Hersteller berechnete Metall- und/oder Währungszuschläge werden weiterberechnet.
- Lieferfristen, Lieferung und Versand
- Lieferfristen sind unverbindlich. Im Falle unvorhersehbarer Ereignisse wie Arbeitskämpfe,
Betriebsstörungen, Verzögerungen infolge fehlender Selbstbelieferung usw. verlängert sich
die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung und/oder Leistung durch
vorstehende Ereignisse und/oder durch Ereignisse höherer Gewalt unmöglich, so werden wir
von der Lieferverpflichtung frei. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- Im Verzugsfall kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist insoweit vom
Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht versandbereit gemeldet ist. Im
übrigen gelten die Bestimmungen gem. Ziffer 2.4
- Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Leistungsort ist Dachau.
- Wird die Auslieferung durch schuldhaftes Verhalten des Käufers verzögert, so steht die
Meldung der Versandbereitschaft im haftungsrechtlichen Sinne gem. Ziffer 4.3 dem Versand
gleich. Die Ware lagert dann auf Gefahr und Rechnung des Käufers.
Der Verkäufer behält sich vor, Lagergeld in Höhe von 1 % des Nettowarenwertes je
angefangenen Monat zu berechnen.
- Teillieferungen sind zulässig.
- Abrufaufträge gelten für max. 12 Monate. Nach Ablauf von 12 Monaten behalten wir uns
Auslieferung bestehender Restmengen oder Stornierung der Restmengen unter
Zurückbelastung eventuell gewährter Mengenrabatte vor.
- Kleinaufträge: Wir behalten uns vor, für Kleinaufträge bis EUR 100,-- netto Bearbeitungskosten
von EUR 20,-- zu berechnen.
- Abnahmeverpflichtung und Warenrückgabe
- Der Abnahmeverzug des Käufers berechtigt uns, entweder Abnahme des gesamten oder
eines Teiles des Auftrags zu verlangen oder aber vom Vertrage zurückzutreten. Für diesen
Fall bleibt die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung vorbehalten. Unser
Schadenersatzanspruch beträgt ohne weiteren Nachweis 30 % des Nettowarenwertes des
Auftrags. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzanspruches wird dadurch nicht
ausgeschlossen.
- Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Käufer ohne berechtigten Reklamationsgrund
an uns zurückgesandte Ware, die sich in einwandfreiem Zustand befindet, unter Erteilung
einer Gutschrift über den Kaufpreis abzüglich 10 % - mindestens aber EUR 10,-- + MwSt. für
Verwaltungsaufwand zurückzunehmen. Ist die Ware beschädigt, so kann bei der Gutschrift
darüber hinaus die Wertminderung in Abzug gebracht werden. Auch von uns eventuell
aufgewendete Versand- und Verpackungskosten können bei der Gutschriftserteilung in
Abzug gebracht werden. Der Abzug für Verwaltungsaufwand ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Aufwand nachweist. Die Rücklieferung hat frei Haus einschl. Verpackung zu erfolgen. Das
Transportrisiko trägt der Rücksender.
- Zahlung
- Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Sie
werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
- Auf bestimmte Warengattungen gewähren wir bei Zahlung innerhalb 14 Tagen 2 % Skonto.
Dies geht dann jeweils aus dem Angebot oder der Rechnung hervor. Skonto kann nur in
Anspruch genommen werden, wenn keine fälligen Forderungen bestehen. Werden diese
beiden Punkte bei der Zahlung nicht beachtet, erfolgt Skonto-Rückbelastung.
- Bei Auftragswerten unter EUR 25,-- wird grundsätzlich kein Skonto und kein Zahlungsziel
gewährt. Die Zahlung ist sofort fällig.
- Wir behalten uns das Recht vor, Lieferungen nur gegen Barzahlung bzw. Nachnahme oder
Vorauszahlung durchzuführen. Dies trifft insbesondere auf uns unbekannte Käufer zu.
- Die Annahme von Schecks und Wechseln bleibt in jedem Fall vorbehalten und erfolgt nur
zahlungshalber, jedoch nicht an Erfüllungs statt. Wechselkosten und Diskontspesen gehen
zu Lasten des Käufers.
- Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verfügen
können.
- Zahlungsverzug tritt ein bei Fälligkeit unserer Forderungen, ohne dass es einer Mahnung
bedarf.
- Wir erheben Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zuzüglich Mehrwertsteuer.
- Eine Rückbehaltung des Rechnungsbetrages oder eine Aufrechnung wegen erfolgter
Mängelrüge oder einer streitigen Gegenforderung ist ausgeschlossen.
- Sofern der Käufer einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder mit der Abnahme
der Ware in Verzug kommt oder ihm zahlungshalber gegebene Schecks oder Wechsel nicht
eingelöst werden oder uns nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluß sonstige
Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Käufers
zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrage
zurückzutreten oder 30 % des Kaufpreises als Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder
sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie sofortige Bezahlung aller offenen
Rechnungen zu verlangen.
- Die Berechnung von Mahngebühren zum Kostenersatz ist uns erlaubt.
- Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung
aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch, wenn der
Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an der Vorbehaltsware als Sicherung für unsere
Saldoforderung.
- Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne
dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung
oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns
der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung,
Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an
der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer uns im
Verhältnis des Wertes der verarbeitenden bzw. verbunden, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns
verwahrt.
- Zugriffe dritter Personen auf die von uns gelieferte Ware oder eine an uns abgetretene
Forderung aus der Weiterveräußerung dieser Ware hat der Käufer uns unverzüglich
anzuzeigen unter Mitteilung aller Umstände, die zur Wahrung unserer Rechte von Bedeutung
sind. Die Kosten einer Intervention zur Wahrung unserer Rechte trägt der Käufer.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und den
Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche gegen den Versicherer tritt der
Käufer hiermit insoweit an uns ab, als es die von uns gelieferte Ware betrifft.
- Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug gem. Ziffer 6.7 sofortige Herausgabe unserer Waren
zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu
lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind
berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung
zu verwerten. Wir sind berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen
Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich 30 % pauschaliertem Schadenersatz.
- Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er uns hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt,
die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird
Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen,
die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt
die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wird
Vorbehaltsware vom Käufer - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht uns
gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten
und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung
ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht
einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
- Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als
20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zu Freigabe verpflichtet.
- Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
- Der Käufer hat Beanstandungen von Menge und Beschaffenheit unverzüglich, spätestens
innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind
unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
- Wir leisten Gewähr binnen derjenigen Fristen und in solchem Umfange, als unsere
Zulieferanten gewährleisten. Darüber hinaus gehende Gewährleistungsansprüche sind
ausgeschlossen.
- Unabhängig von Ziffer 8.2 beschränken sich Mängelgewährleistungsansprüche auf
Nachbesserung oder Nachlieferung mangelfreier Ware binnen angemessener Frist.
Reklamierte Teile sind auf unsere Anforderung und auf Kosten des Käufers an uns
zurücksenden. Die Kosten der Verpackung, Versendung oder Montage der Ersatzteile gehen
zu Lasten des Käufers. Wir haften nicht auf Schadenersatz wegen etwaiger Mängel, auch
nicht für Folge- oder mittelbare Schäden und zwar gleich ob die Schäden auf Mangel oder
auf sonstigem Verschulden beruhen. Das gilt auch für den Fall erfolgloser oder mangelhafter
Nachbesserung oder Nachlieferung, in welchem Fall der Käufer ausschließlich zum Rücktritt
vom Vertrage oder zur Kaufpreisminderung berechtigt ist.
Sofern dennoch Schadensersatzansprüche aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen
geltend gemacht werden können, beschränkt sich unsere Haftung auf dasjenige, was unser
Haftpflichtversicherer zu leisten hat. Der Höhe nach ist unsere Haftung begrenzt auf die
Versicherungssumme, bis zu der wir versichert sind.
- Unsere Mängelgewährungspflichten ruhen, solange der Käufer mit irgendwelchen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist.
- Garantie-Reparaturen erfolgen nur bei Vorlage der gültigen Garantieunterlagen und des
Lieferscheines.
- Alle Ansprüche verjähren spätestens 6 Monate nach Gefahrübergang.
- Produkthaftung für lediglich von uns vertriebener Ware ist ausgeschlossen.
- Reparaturen
- Wird vor Ausführung einer Reparatur ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies
ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag können berechnet werden.
- Liegt uns kein Mängelbericht vor, so erfolgt eine Reparatur ohne Gewähr.
- Es bleibt uns freigestellt, ob wir die Reparatur in eigenem Haus vornehmen, den Hersteller
oder eine Fremdwerkstatt damit beauftragen. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung
des Kunden.
- Die Vergütung für eine Reparatur ist fällig Zug um Zug gegen Übergabe der reparierten
Sache.
- Absatzbindung
- Bei Bezug von Waren, für die eine Preisbindung und/oder eine Absatzbindung besteht, gelten
außer unseren Geschäftsbedingungen die besonderen Bedingungen des Herstellers. Der
Käufer ist verpflichtet, sich von dem Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis zu verschaffen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für beide Parteien ist Dachau.
- Zuständig für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang
stehendenden Rechtsbeziehungen ist für beide Teile das Amtsgericht Dachau oder das
Landgericht München, bzw. der gesetzliche Gerichtsstand.
- Deutsches Recht findet Anwendung
- Teilunwirksamkeit
- Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so
wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie
möglich verwirklicht. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine
materiell rechtliche Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
- Datenschutz
- Wir weisen darauf hin, dass wir Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig - EDV-mäßig verarbeiten und speichern.
- Nichtkaufleute
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Geschäfte mit Käufern, für die das Geschäft nicht
zum Betriebe eines Handelsgewerbes gehört, mit folgenden Einschränkungen:
- Ziffer 3.1 gilt nur, falls zwischen Bestellung und Lieferung 4 Monate oder mehr liegen
- Ziffer 8.1 und 8.2 gelten nicht
- Ziffer 6.9 gilt nicht bezüglich der Rückbehaltung des Kaufpreises für einen Kaufgegenstand,
der mangelhaft ist.
- Schadenersatzansprüche sind nach Ziffer 4.1 und 8.3 nicht ausgeschlossen, falls ein
Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten unserer Firma verursacht wurde.
- Die Kosten eine Nachbesserung oder Nachlieferung gem. Ziffer 8.3 trägt unsere Firma.
- Ziffer 8.5 gilt nur solange, wie der Käufer mit einem Bezug auf den Mangel unverhältnismäßig
großen Anteil des Kaufpreises oder mit Zahlungsverpflichtungen aus anderen
Kaufgeschäften im Verzuge ist.
H. ADAM GMBH
85221 Dachau, Felix-Wankel-Strasse 1
Sitz in Dachau – AG München HRB 186946
Geschäftsführer: Horst Straßer, Mario Barba Download der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der H. Adam GmbH als PDF-Datei
Stand 01.01.2012
|